Warten und Bangen

Die große Schlacht ist gewonnen – jetzt beginnt das große Warten und Bangen. Wird es dem Schulder gelingen noch irgendwie seine Schulden zusammen zu bekommen? Einerseits unwahrscheinlich, denn sonst hätte er es ja gar nicht erst zur Vollstreckung kommen lassen müssen, andererseits hat bei der Verhandlung von einem ominösen “Financier” gesprochen.

Gute zwei Wochen müssen wir abwarten, dann will das Gericht endgültig entscheiden.

Doch der nächste Zug wird schon vorher offenkundig: am Freitag nach der Versteigerung meldet sich Herr W. bei uns. Er vertrete den Schuldner und wolle wegen der Übergabe mit uns reden. Soso, das dürfte dann also dieser ominöse Financier sein. Mal sehen, was er will.
Wir vermuten nichts Gutes, lassen uns aber dennoch auf ein persönliches Treffen am Mittwoch darauf ein. Nicht ohne die Artillerie in Form meines Vaters in Stellung zu bringen, sprich als Zeugen mitzunehmen.

Das Treffen selber verläuft einigermaßen unspektakulär. Dem Schuldner geht es offenbar darum, für sich eine möglichst lange Frist vor dem Auszug auszuhandeln. Naja, wenn’s mehr nicht ist. Sooo wahnsinnig schnell können wir eh’ nicht mit dem Bauen anfangen.

Dann rückt der Herr W. jedoch mit noch etwas anderem heraus: er hätte da noch andere Interessenten, die sich das Haus ebenfalls anschauen wollten. Er würde ja am liebsten sofort ans uns verkaufen. Aber er wäre jetzt leider gezwungen, diese Angebote zu prüfen…

Mir kommen die Tränen!

Wieder einer von diesen begnadeten Wortakrobaten, die einem mit einem wahren Pfauentanz der Worte das Geld aus dem Beutel schneiden wollen und dabei freundlich lächeln, als könnten sie kein Wässerchen trüben. Ab sofort gilt also höchste Vorsicht vor dieser Person.

Am Freitag – zwei Tage später – folgt dann der nächste Akt dieser Schmierenkomödie: Herr W. meldet sich. Es habe zwei Besichtigungstermine gegeben und beide Interessenten wären bereit, mehr für das Haus zu bezahlen als wir geboten hätten. Und darüber hinaus dürfe der Schuldner sogar volle sechs Monate kostenlos weiterhin in dem Haus wohnen.
Wir sollten doch bitte schön schriftlich bestätigen, dass wir 5.000€ auf unser Gebot drauflegen und den Schuldner ebenfalls sechs Monat dort wohnen lassen. Dann würde er auch den bereits vereinbarten Notartermin nächste Woche wieder stornieren.

Ha! Nicht mit uns! Kaltlächelnd durchschauen wir seinen Bluff, schmettern ihm seine dreisten Lügen ins Gesicht und lassen ihn kalt abblitzen.
Naja, oder so ähnlich.

In der Realität kommen wir so richtig ins Rotieren. Der Zeitpunkt dieser Forderung ist sehr klug gewählt. Freitag Nachmittag. Vor Karneval. Schon mal versucht, jetzt einen Anwalt im Köln-Bonner Raum zu sprechen?
Wir ziehen alle Register und gelangen mit viel Vitamin B an einen Anwalt aus Bremen, der uns hilft. Er findet die ganze Geschichte derart hanebüchen und merkwürdig, dass er sich sogar weigert ein Honorar anzunehmen. 😀
Später ruft dann sogar ein Bonner Anwalt zurück und berät uns.

Tenor von beiden: bloss nicht auf die Forderung eingehen, es riecht nach faulem Spiel.

Einschub zu juristischen Bewertung: wegen der Zwangsversteigerung gilt das Grundstück nebst Haus als gepfändet. Der Schuldner kann es also gar nicht anderweitig verkaufen, dazu müsste schon der Gläubiger zustimmen. Solange der aber nicht seine Schulden vollständig erhält, ist nicht davon auszugehen. Selbst wenn ein Notar einen Verkauf beurkunden sollte, wäre dies einem eventuellen Zuschlag nachrangig, wäre also nicht gültig.

Zurück zur Geschichte: nach drei hektischen Stunden beschließen wir, auf die Anwälte zu hören und nichts zu unternehmen. Herr W. wird auch sofort auf die schwarze Liste gesetzt. Keine E-Mail mehr beantworten, keinen Anruf mehr entgegen nehmen, heißt die Devise. Wir rechnen auch nochmal nach und kommen zu dem Entschluss, dass mit den geforderten 5.000€ das Grundstück zu teuer für uns wird.
Mit diesem Beschluss werden wir tatsächlich schlagartig ruhig und gehen ins Karnevalswochenende…

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