Der Eigentumserwerb über eine Zwangsversteigerung hat einen Haken: häufig bewohnt die Immobilie noch der Vorbesitzer. Diesen aus dem Objekt rauszubekommen, ist häufig schwierig. Warum sollte sich der Vorbesitzer auch kooperativ zeigen? Es gibt natürlich Fälle, wo der Vorbesitzer freiwillig und schnell das Objekt herausgibt. Man hört aber doch recht häufig auch von gegenteilig verlaufenden Fällen.
Mit Geldstrafen drohen ist häufig zwecklos, er hat ja beweisbar nichts, sonst wäre es nicht zur Versteigerung gekommen. Und dem berechtigten Interesse, das Objekt sofort zu übernehmen, steht der Schutz des Vorbesitzers entgegen.
Ganz machtlos ist man als Ersteher aber auch nicht.
Gut für uns, denn der Vorbesitzer unseres Hauses gehört zu den Leuten, die gerne taktieren und Verzögerungstaktiken verwenden. Näher ins persönliche Detail möchte ich nicht gehen, das grundsätzliche Vorgehen von uns aber trotzdem beschreiben.
Die Zwangsversteigerung hat in einer Hinsicht eine wichtige Konsequenz: der Ersteher bzw. der Meistbietende erhält durch eine Zwangsversteigerung zwei Sonderrechte: ein Sonderkündigungsrecht bzw. einen Räumungstitel.
- Ist das Objekt vermietet, hilft das Sonderkündigungsrecht
Voraussetzung für die Ausübung der Kündigung eines Mietverhältnisses ist wie üblich ein triftiger Grund, häufig Eigenbedarf.
Im Detail wird es hier trotzdem richtig knifflig, denn in einigen Fällen hilft auch das Sonderkündigungsrecht nicht. Dies ist der Fall z.B. bei kranken oder gebrechlichen Personen, denen ein Auszug aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Weiterhin genießen natürlich auch Mütter mit Kindern besonderen Schutz.
Gerade die Vermietung an kranke Personen kann richtig ärgerlich werden, da es hier nicht mehr um Wochen geht sondern häufig um Monate oder Jahre. Ein ganz fieser Trick besteht übrigens in dem nachträglichen Aufsetzen eines Mietverhältnisses nach einer Zwangsversteigerung, um dem Meistbietenden das Leben schwer zu machen. Nachweisen lässt sich dieser Trick nur schwer bis gar nicht, die Folgen sind aber erheblich. Der berechtigte Schutz solcher bedürftigen Personen tröstet den neuen Eigentümer vermutlich nur wenig.
Diese Tricks können einem das Leben derart schwer machen, dass wir vermutlich gar nicht erst geboten hätten, wenn bei unserem Objekt noch ein Mietverhältnis aktuell gewesen wäre. - Der Räumungstitel hilft, wenn das Objekt noch durch den Vorbesitzer bewohnt wird
Der Zuschlagsbeschluss ist gleichzeitig ein Räumungstitel und berechtigt dazu, eine Zwangsräumung durchzuführen, wenn der Vorbesitzer sich weigert, das Objekt herauszugeben. Dazu im Folgenden mehr, denn dieses Procedere haben wir durchexerziert.
Sehr wichtig ist, dass man sich den Räumungstitel inkl. Vollstreckungsklausel direkt ausstellen lässt! Bei uns wurde die Zuschlagsverkündigung durch einen Einspruch des Schuldners um zwei Wochen verzögert, fand also nicht in der eigentlichen Verhandlung statt. Wir waren zum Glück anwesend und konnten die Rechtspflegerin nach dem Titel fragen. Sie hat ihn dann direkt mit ausgestellt.
Mit diesem Titel kann man dann die Zwangsräumung betreiben. Formal kann man wohl direkt einen Termin ansetzen. Alleine aus Gründen der Menschlichkeit sollte man aber eine angemessene Frist setzen.
Bei unserer Zwangsversteigerung gab es noch eine weitere Besonderheit: der Versteigerungserlös überstieg die Schulden, es gab also einen Übererlös. Dies ist deshalb wichtig, weil die Kosten einer Zwangsräumung zu Lasten des Schuldners gehen. Hilft natürlich nicht, wenn der Schuldner eh nichts mehr hat.
Gibt es aber einen Übererlös, kann man über einen dinglichen Arrest in den Übererlös hinein pfänden.
Wichtig dabei:
- Man muss glaubhaft machen, dass der Schuldner nicht ausziehen will, die Zwangsräumung also notwendig ist. Hier hilft es vorher Fristen für eine Herausgabe des Objekts zu setzen. Wenn der Schulder diese verstreichen lässt, hat man ein gutes Argument.
- Außerdem müssen für eine Pfändung auch bereits Zahlungen geleistet worden sein.
Der Gerichtsvollzieher (als Ausführender einer Zwangsräumung) erstellt typischerweise für eine Räumung einen Kostenvoranschlag. Diesen muss man mindestens bezahlen, um die Pfändung erwirken zu können. Eigentlich muss die Räumung bereits stattgefunden haben und man muss sie bezahlt haben, um die Pfändung zu erwirken. Das ist aber bei den in Frage kommenden Fristen häufig nicht möglich, so dass der Kostenvoranschlag ausreicht.
Die Pfändung sollte man natürlich tunlichst vor dem Verteilungstermin erwirkt haben, sonst ist das Geld bereits ausgezahlt. Die Chancen auf eine tatsächliche Erstattung können dann sehr gering sein, Geld kann man schließlich schnell loswerden oder irgendwo parken, wo man nicht dran kommt.
Mit dem Gerichtsvollzieher vereinbart man dann den eigentlichen Räumungstermin. Er bestellt eine Spedition, die das Objekt leer räumt und die Sachen anschließend einlagert. Alles in allem kein billiges Vergnügen!
Unser Termin steht noch aus, noch habe ich die Hoffnung, dass wir ihn stornieren können, weil der Vorbesitzer vorher auszieht.
Zuletzt ein guter Rat: ein Anwalt ist bei solchen Angelegenheiten absolut notwendig! Das Internet vermittelt nur ein gefährliches Halbwissen, mit dem man schnell in einige rostige Messer läuft. Die Kosten für eine fundierte anwaltliche Beratung sind da sehr gut angelegt.
Wirklich sehr interessanter Artikel – gut erklärt und auf den Punkt gebracht!
Werde ich mir merken und weiterempfehlen 🙂
Danke fürs teilen!
LG,
Chris von Teilungsversteigerung
Solch ein Lob von einem Profi, vielen Dank!
viele Grüße
Christoph Vogt
Vielen Dank für diesen tollen Beitrag! Ich möchte selber nächste Woche eine Wohnung ersteigern, in der die jetzige Eigentümerin noch wohnt und da diese den Versteigerungstermin schon öfters verschoben hat, befürchte ich, dass sie eventuell auch Probleme beim Auszug macht. Endlich habe ich mal einen Artikel gefunden, der mir meine Möglichkeiten vor allem absolut verständlich ausfzeigt. Daumen hoch! 🙂
Danke. Hat mir sehr geholfen!!
Huhu Christoph,
auf meiner schon recht langwierigen Suche im Netz bin ich zufällig auf diese Eurer Seiten gelangt und wollte mich nun gerne mal erkundigen, ob Ihr denn letztendlich um die Zwangsräumung herum kamt? Wir sind aktuell in einer ganz ähnlichen Situation (auch im Bonner/Kölner Raum) und haben nun schon etwas Muffensausen, das natürlich beim Querlesen in den Weiten des Internets gesteigert wird 🙁
Viele liebe Grüße,
Svenja
Hallo Svenja,
die Kurzfassung geht so: wir mussten die Zwangsräumung tatsächlich durchführen lassen. Wir waren aber in einer sehr komfortablen Situation, weil wir die Kosten für die Räumung vorab beim Schuldner haben pfänden lassen. Das geht dann, wenn bei der Zwangsversteigerung mehr erlöst wird, als Schulden eingetragen sind, der Schuldner also noch Geld ausgezahlt bekäme. Falls das nicht möglich ist, bleibst Du womöglich auf den Kosten einer Räumung sitzen, denn der Schuldner wird wohl kaum eine Zwangsversteigerung durchmachen und anschließend genügend Geld für eine Zwangsräumung aufbringen können…
Die längere Fassung findest Du hier:
https://www.cuvv.de/2012/05/31/meilenstein-endlich-uns/#more-246
und hier:
https://www.cuvv.de/2012/12/20/meilenstein-teilprojekt-zwangsraumung-abgeschlossen/
Das Internet ist natürlich ganz prächtig dazu geeignet, Angst zu machen, weil ein jeder eine passende Horrorgeschichte parat hat. De facto kann ein Vorbesitzer auch ordentlich Ärger machen, wenn er die richtigen Tricks kennt aber die will ich hier mal lieber nicht breit treten. 😉
Habt ihr euer Objekt der Begierde denn schon ersteigert oder steht das noch bevor?
viele Grüße
Christoph
Bin auch wie Svenja auf den Artikel gestoßen. Sehr interessant und Informativ. Wir haben eine ähnliche Situation. Wir haben eine MFH ersteigert, mit Mietern, gegen die es schon eine Zwangsräumung gibt.
Die günstigere Lösung der Zwangsräumung ist nach “Berliner Modell”, findet ihr auch auf Wikipedia.
Der Zuschlagsbeschluss mit vollstreckbarem Titel berechtigt auch die Zwangsräumung von Mietern, gegen die es schon einen Titel gibt.
Mit dem Gerichtsvollzieher habe ich schon gesprochen, er kennt das Berliner Modell. Die Fristsetzung ist die gleich, es wird jedoch nur die Wohnung frei gemacht. Alle beweglichen Sachen des Mieters verbleiben in der Wohnung, hierzu muss man sein Vermieterpfandrecht anmelden. Man hat eine Aufbewahrungspflicht von 4 Wochen, danach kann man die Sachen verwerten (entsorgen). Das hat den Vorteil, dass die Kosten bei ca. 400-600 € überschaubar bleiben. Und wenn der Mieter doch noch kommt seine Sachen zu holen, dann nur gegen Bares 🙂
Auf eine erfolgreiche Räumung!
Gruß
Alex.
Hallo Alex,
vielen Dank für den Tipp! Das Berliner Modell kannte ich vorher noch gar nicht…
Ich habe mal ein bisschen gelesen, klingt interessant das Verfahren. Anmerken möchte ich allerdings, dass das nur in bestimmten Situationen nützt, nämlich wenn die Mieter einen werthaltigen Besitz haben.
Handelt es sich hingegen um einen mittellosen Vorbesitzer, ist häufig auch das Inventar wertlos, so dass man im Extremfall auf einem Haufen Müll sitzen bleibt (wäre bei uns so gewesen).
Aber wenn die Voraussetzungen passen, klingt das nach einer überraschend guten Lösung für die neuen Hausbesitzer. 🙂
Ceterum censeo: Zwangsversteigerungen nur mit einem Anwalt durchführen! 😉
viele Grüße
Christoph
Hallo,
meine Kinder und ich haben unser Haus zwangsversteigern lassen müssen und wissen wie sich so eine Sache anfühlt. Es ist traurig, dass Leute überhaupt aus Not anderer glücklich werden können.
Hallo,
uns betrifft die “Anklage” nur indirekt. Das MFH was wir ersteigert haben, war unter Zwangsverwaltung und gehörte einer Verwaltungsgesellschaft. Betrieben wurde und wird meistens die Zwangsvollstreckung von einer Bank, weil Forderungen/Darlehen nicht bedient werden können. Wir haben kein “Schnäppchen” gemacht und niemand ist Glücklich wenn andere in Not sind!!!
Ob das hier die richtige Plattform ist um seinen Unmut kund zu tun, weiß ich nicht. Es gab jedoch einen Grund warum Ihr Haus zwangsversteigert wurde. Wer hat das zu verantworten, Sie oder Ihre Kinder? Dann bitte nicht jammern! Ein anderer, dann sollte man einen Anwalt um Rat fragen.
In diesem Sinne wünsche ich jedem Glück in seinem tun!
Gruß
Alex.
Hallo,
ich habe lange überlegt, ob ich auf diesen Kommentar antworten soll. Zum einen fühle ich mich nicht angesprochen, zum anderen ist er auch ein wenig provokant formuliert.
Ihre Trauer und Wut kann ich nachvollziehen und es tut mir leid für Sie. Manchmal gerät man auch unverschuldet in eine solche Lage.
Deshalb kann ich nur sagen: Kopf hoch, es geht auch wieder nach oben!
viele Grüße
Christoph Vogt
Hallo,
ich kenne beide Seiten einer Zwangsversteigerung aus eigener Ansicht. Unsere Häuser wurden versteigert und wir wollen nun ein zweites Haus in einer Versteigerung kaufen.
Wir konnten es aus vielen Gründen nicht verhindern unsere Häuser zu verlieren, hatten daran aber fraglos auch selbst mit Schuld und können uns nicht nur darauf berufen, dass in der Firma zu viele und zu große Zahlungsausfälle zusammen kamen.
Nichtsdestotrotz sind wir eher zufrieden, mittels der Zwangsversteigerung die Häuser zu einen akzeptablen, wenn sicher auch recht günstigen, Preis verloren zu haben. Es ist natürlich sehr schwer, das Haus zu verlieren in dem man seine Familie gegründet hat und man seine Kinder hat aufwachsen sehen. Gleichzeitig hat es uns aber auch einen Neuanfang erlaubt und uns die Möglichkeit geboten heute wieder dort zu stehen, wo wir waren als die Firma noch richtig gut gelaufen ist.
Mit dem ersten Haus, das wir in einer Zwangsversteigerung gekauft haben, haben wir auch das Haus von einem jungen Ehepaar übernommen in dem sie aufgewachsen ist. Gleichzeitig haben wir die zwei auch von einer massiven Last, die sie geerbt haben, entbunden. Die beiden waren glücklich und sind es heute noch immer (wir sehen uns des Öfteren, da sie nur zwei Straßen weiter gezogen sind).
Die zweite Versteigerung wird möglicherweise nicht so schmerzlos für die aktuellen Eigentümer, aber es ist ein sehr schönes altes Haus mit riesigem Grundstück, wo ich nicht verstehe, warum das versteigert werden muss. Die Häuser dieser Zechensiedlung wurden stark renovierungsbedürftig sehr günstig verkauft und in diesem Haus wurde nie etwas gemacht. Es besteht laut Grundbuch kein sehr hoher Kredit und beide gehen arbeiten. Es mag sich kalt und gemein anhören, aber da kann ich kein Mitleid entwickeln und sagen, schade, dass Sie ihr Haus verlieren. Nein, ich freue mich darauf ein schönes Haus mit und für meine Tochter zu erwerben, welches mit geringem Aufwand nach den eigenen Vorstellungen hergerichtet werden kann.
Ich kann Ihre Anklage nicht nachvollziehen. Wenn ich ein Haus kaufe, unabhängig ob ich es finanziere, weiß ich, es kommen gewisse laufende Kosten und immer mal wieder auch größere einzelne Kosten auf mich zu. Wenn ich dann in einem Einfamilienhaus lebe, muss ich diese alleine stemmen. Habe ich das Haus finanziert, muss ich auch die Bank monatlich bedienen. Wenn ich das alles nicht kann, werde ich das Haus zwangsläufig über kurz oder lang verlieren.
Daran ist dann aber niemals der Käufer schuld! Der ist eher eine helfende Hand — die selbstverständlich nicht uneigennützig handeln wird.
Es bleibt aber unbenommen, es wird kein Haus versteigert, wenn ich mal etwas verspätet oder gar nicht zahle. Eine Bank zum Beispiel leitet in der Regel erst nach vielen versäumten Raten die Zwangsvollstreckungen ein. Dann hat man immer noch sehr viel Zeit selbst zu verkaufen oder eine neue Finanzierung auszuhandeln (was zugegebenermaßen sehr schwierig ist).
Unterm Strich bleibt also, es ist immer ein wenigstens großer Anteil eigene Schuld, wenn ein Haus in die Zwangsversteigerung geht!
Gruß
Dennis
P.S.
Das gilt übrigens auch in unserem Fall — leider.
Hallo,
hatte auch vor ca.8 Jahren ein Haus ersteigert. Naja ca.15% unter Verkehrswert. Der Vorbesitzer verlangte von mir 15000€
ansonsten würde er das Haus in einem unbewohnbaren Zustand hinterlassen. Als ich das Haus übernahm waren Armaturen so wie die Markise entfernt worden die Terrassentür war repariert und wies einen beträchtlichen Spalt auf die Wände waren durchnässt, vom Marmorkamin fehlten die Scheibe, Roste so das jetzt Durchzug war außerdem war ein etwa faustgroßes Stück ausgeschlagen. In der Dusche fehlten die Armaturen und der Durchlauferhitzer sämtliche Fliesenspiegel waren durch Hammerschläge beschädigt hinzu kamen noch die Unterhaltungsrückstände. Beim Gasofen fehlte der Zünder und sämtliche Kabel auch die der Lampen waren gekappt. Das Fallrohr war leicht undicht und es hatte sich ein riesen Stockfleck im darunterliegenden Wohnbereich gebildet. Alle Mängel wurden im laufe der Zeit von mir mit recht bescheidenen Mitteln (Praktiker) behoben da ich Handwerker bin und ich habe das Haus jetzt vermietet da ich aus beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland ziehen musste. Und was macht der dumme Tor er ersteigert eine Eigentumswohnung. Gut der Tipp mit dem Anwalt aus welchem Fachbereich sollte der zwecks Zwangsräumung kommen um alles sauber über die Bühne zu bringen? Habe extra 10000 € mehr für die Zwangsräumung aufgenommen hoffe das reicht.
Hui, da erzählst Du ja was. 😮
Was bin ich froh, dass unser Vorbesitzer da doch noch recht vernünftig war.
Dumm nur, dass man da juristisch gesehen de facto keine Chance auf Schadenersatz oder ähnliches hat. :-/
Denk dran: falls Du mehr geboten hast, als der Vorbesitzer an Schulden hat, kannst Du die Kosten der Zwangsräumung vor der Auszahlung an ihn pfänden lassen!
Was den Anwalt angeht: Zwangsversteigerungen fallen ins Zivilrecht. Einen speziellen Fachbereich für Zwangsversteigerungen und -vollstreckungen gibt es meines Wissens nach nicht.
Du musst also selber recherchieren oder auf Empfehlungen vertrauen.
Evtl. kannst Du auch mal bei der Anwaltskammer nachfragen.
Einen guten Anwalt in Bonn kann ich dir per Mail empfehlen, falls Du möchtest. Mitunter reicht ja die fernmündliche Betreuung.
viele Grüße
Christoph
Hallo an alle,
in 2 Wochen möchte ich mir eine Eigentumswohnung ersteigern.
Die Wohnung ist nicht vermietet, doch der aktuelle Eigentümer wohnt noch drinne.
Kann ich als Neu-Eigentümer gegenüber dem Alt-Eigentümer, der noch in der Wohnung wohnt, das Berliner Modell anwenden (Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO und ein Vermieterpfandrecht geltend machen)?
Vielen Dankfür ein Feedback!
Beste Grüße
Gera
Hallo Gera,
es ehrt mich, dass Du mir zutraust, diese Frage zu beantworten! Doch leider kann ich dir nicht helfen.
Zum einen weiß ich es nicht und zum anderen wäre das eine (unzulässige) Rechtsberatung.
Ich kann dich leider nur bitten zu einem Anwalt zu gehen, der sich mit diesem Gebiet auskennt und dich dort beraten zu lassen.
viele Grüße
Christoph
Das ist ein wirklich interessantes Forum – gegen ehemalige Eigentumsbesitzer!
Was ist, wenn diese aus finanziellen und eingeschränkten (Alg2!) Vorgaben nun mal keine neue Wohnung finden? Wegen “anderer – wohl momentan wichtigeren Menschen”?? Die Behörden sind “besetzt, oder in “Gesprächen”?
Was ist mit den ehemaligen Eigentümern, die wegen Krankheit, dann fristlos gekündigt und bis heute keinen neuen Job gefunden haben? Die durchaus versuchen Ihr Leben wieder auf die Kette zu bekommen und doch keinerlei Erfolg verbuchen? Was ist denn mit diesen Loosern?
Hallo C.H.
Jeder kann in diese Situation kommen…
… aber wer ein Kredit aufnimmt muss immer damit rechnen:
– sich mit zusätzlichen Versicherungen absichern
– Geld zur Seite legen für einen Übergang zwischen altem Job und neuen Job (von Anfang an)
– Geld zurücklegen für Krankheit
– keinen Kredit aufnehmen ohne monatlichen Spielraum
– keinen Kredit aufnehmen am persönlichem Limit
Wer sich früh kümmert, wird von dem Sozialsystem in Deutschland aufgefangen.
Problem: viele Betroffene kümmern sich zu spät und verschließen die Augen. Dafür habe ich kein Verständnis. Dummheit muss bestraft werden. Dann folgt die Zwangsräumung!
Es mag einen Teil geben der nicht wieder auf die Füße kommt. Dafür ist das Sozialsystem in Deutschland dar, das keiner der sich kümmert unter das Lebensminimum rutscht.
Hallo!
Ich bin dabei ein Haus zu ersteigern, eigentlich gaben wir das höchste Gebot ab. Der Zuschlag erfolgt erst in 4 Wochen weil die Besitzerin eine Krankschreibung eingereicht hat und zielstrebig – glaube ich- auf die Vollstreckungsschutzmaßnahmen spekuliert. Es ist schon der zweite Termin. Von dem ersten habe ich von der Rechtspflegerin erfahren. Mehr aber nicht.Ich bekomme langsam Angst, dass uns genau das trifft wovon die meisten Menschen Angst haben. Einen Ex-Besitzer der nicht ausziehen möchte. Wir haben etwa 15.000€ mehr geboten ale der Verkehrswert des Hauses war. Heisst es die 15.000€ bekommt jetzt der Besitzer. Ich habe schon einen netten Brief an die Ex-Besitzer geschrieben dass ich keinen Krieg haben möchte. Ich weiss, ich weiss ich bin noch keine Hausbesitzerin, ich hänge in der Luft. Ich habe noch keinen Zuschlag und trotzdem ein Gefühl dass es nicht einfach wird. Ist es überhaupt Sinnvoll jetzt einen Kontakt mit den Ex- Besitzern aufzunehmen. Soll ich warten? Ich freue mich über jede Antwort.
Hallo! Ich bin seit kurzem in genau der gleichen Situation und stelle mir die selben Fragen. Wir haben den Zuschlag bekommen, aber müssen jetzt fast einen Monat auf die (hoffentlich) endgültige Entscheidung warten. Wie ist das ganze denn bei Ihnen gelaufen? Ich hoffe ohne große Komplikationen!
Hallo Johannes! Wir haben, glaube ich Glück gehabt. Das Ganze landete beim Amtsgericht und etwa 3 Wochen nach der Zuschlagerteilung bekamen wir vom Amtsgericht eine Info, dass die Vollstreckungsschutzmaßnahmen in dem Fall nicht greifen weil die “Suizidgefährdung” nicht Ernst zu nehmen ist. Die Vorbesitzerin war ein Mal beim Hausarzt und bekam von ihm eine Überweisung zum Psychologen – wo sie nie hingegangen ist. Trotzdem sind wir – mit dem Zuschlag (der gar nicht rechtskräftig sein muss) zum Gerichtvollzieher. Er bekam 5000€ Vorschuss. Die Vorbesitzer bekamen ein Brief mit dem Räumungstermin. Die nahmen mit uns Kontakt auf, sind schon am 1 Mai ausgezogen. Und wir auch schon drin. Ich drücke Euch die Daumen, dass das gut und vor allem schnell läuft. Grüße
Hallo!
Ich würde gern mal einen Sonderfall schildern, der für uns in den nächsten Wochen möglicherweise relevant wird.
Der Erbe eines Hauses kümmert sich um nichts, wörtlich! Das Haus steht leer, die Gemeinde ordnet nach einiger Zeit (mehrere Jahre) die ZV an. Gutachter konnte nicht rein, hat also auch kein Inventar als mögliches Zubehör definiert. Frage Nr. 1: Wie kommt man als neuer Eigentümer ins Haus? Bei bewohnten Immos kommt ja i.d.R. der GV mit Schlüsseldienst und Polizei. Kann man bei einem leerstehenden Haus einfach das Schloss knacken (lassen)?
Frage 2: Wie räumt man einen Altbesitzer, der gar nicht da ist? Braucht man wirklich den GV oder reicht es, eine Räumungsfrist mit Androhung der anschließenden Entsorgung per Einschreiben an den Alteigentümer zu senden. Die ordentliche Räumung ist ziemlich kostspielig und nicht jeder GV lässt sich auf das Berliner Modell ein!
(Vermutlich könnte man die Kosten aus einem wahrscheinlichen Übererlös pfänden lassen, wenn die Zeitschiene bis zum Verteilungstermin passt…)
Würde mich über Meinungen oder Erfahrungen freuen! 🙂