Meilenstein: Antrag auf Abrissgenehmigung eingereicht

Der nächste Meilenstein ist erreicht: der Antrag auf Abrissgenehmigung ist fertig!
Wie es sich in Deutschland gehört, gibt es dafür natürlich ein Formular. Lustigerweise nimmt immer das gleiche Formular, unabhängig davon, was oder wieviel man abreißt. Unser Einfamilienhaus hat die selben zwei Seiten wie eine abzureissende Schule oder ein Krankenhaus.
Der Antrag muss selbstmurmelnd in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden…

Bau-juristische Erkenntnis: eine Abreissgenehmigung braucht man erst ab einem abzureißenden Volumen von mehr als 300 Kubikmetern. Damit ist nicht das tatsächliche Materialvolumen gemeint Sonderbund der umbaute Raum. Bei einer angenommenen Raumhöhe von 2,8m wären das immerhin eine Grundfläche von 107 Quadratmetern.
Da bei uns das Dach mit abgerissen wird, sind wir deutlich über dieser Grenze.

Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, wie lange so eine Genehmigung braucht…

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