Meilenstein: Teilprojekte “Zwangsversteigerung” und “Zwangsräumung” abgeschlossen

Es mag erstaunen aber ja, das Teilprojekt “Zwangsräumung” hatten wir bislang noch nicht offiziell abgeschlossen. Kurz vor Weihnachten und dem Jahresende möchte ich das aber noch nachholen.

Wie bereits beschrieben, haben wir unser Grundstück nebst Haus in einer Zwangsversteigerung erstanden. Leider mussten wir dann doch eine zumindest teilweise Zwangsräumung durchführen. “Teilweise” weil der Vorbesitzer schon große Teile des Hauses ausgeräumt hatte und die bestellte Spedition den Rest in seinen LKW und nicht in den der Spedition geräumt hat.
Nachdem die eigentliche Zwangsräumung stattgefunden hatte und abgeschlossen wurde, mussten wir ja noch irgendwie an das Geld kommen, das wir dem Gerichtsvollzieher bezahlt hatten. Zum Glück konnten wir in den Übererlös der Zwangsversteigerung hinein einen dinglichen Arrest beantragen, so dass die Summe zumindest sichergestellt war.

Aber wie kommt man da dran?

Nun, der Gerichtsvollzieher schickt nach der Zwangsräumung eine Rechnung, die auflistet, was geleistet wurde und was das gekostet hat. Den Rest des Vorschusses hat er dann zurücküberwiesen.
Den Rest der Summe mussten wir also vom Gericht einfordern.

Interessante Details am Rande: der Vorschuss für eine Zwangsräumung kann durchaus 10.000€ betragen. Zumindest für ein recht zugerümpeltes Haus. Ein mehr oder weniger leer geräumtes Haus kommt in der Zwangsräumung dann auf ca. 5.000€ inkl. aller Gebühren.

Ganz blauäugig haben wir zunächst die Rechnung mit einem Schreiben dorthin geschickt und dann um Auszahlung gebeten. Nicht verwunderlich reicht das jedoch nicht. Vielmehr muss man einen “Antrag auf Überweisung” einreichen, der juristisch korrekt begründet, was und warum ausgezahlt werden soll. Naja, formal korrekt heißt das Teil wohl “Kostenfestsetzungsantrag”.
Mit entsprechenden Vorlagen aus dem Internet (sorry, keine Links, das ist mir zu heiß) bekommt man das vielleicht noch ganz gut selber hin. Anwaltliche Unterstützung ist aber auch hier dringend zu empfehlen, schließlich wimmelt das Ding von Aktenzeichen und Paragraphen!

Für Verwirrung sorgte dann aber der Vorbesitzer, indem er die zu bezahlende Summe uns selber überwiesen hat. Und das auch noch mit dem Vermerk “unter Vorbehalt”. Dafür ohne jegliches erläuterndes Schreiben. Hmpf.
Also wieder kurz mit dem Anwalt beraten, was zu tun ist. Der riet dazu, das Geld zu behalten und etwas abzuwarten. Anschließend könnten wir den Vorbehalt auflösen. Seine Argumentation: sollte der Vorbesitzer das überwiesene Geld zurückfordern, müsste er schon vor Gericht nachweisen, dass wir es zu Unrecht bekommen hätten…
(Wer übrigens einen guten Anwalt für Zwangsversteigerungen im Bonner Raum sucht, kann sich gerne bei mir melden. Ich habe da jemanden an der Hand, den ich empfehlen kann. :-))

Genau das haben wir dann auch gemacht. Schließlich ersparte es uns, einen korrekten Was-auch-immer-Antrag auszubaldowern. Etwas abgewartet und dann schriftlich den Verzicht auf unseren Vorbehalt erklärt, so dass das einbehaltene Geld ausgezahlt werden könnte. “Könnte”, weil es durchaus sein kann, dass noch andere Gläubiger gepfändet haben. Aber das sind dann ja nicht mehr unser Angelegenheiten.

Und nachdem wir bis jetzt nichts mehr gehört haben, schließen wir nun dieses Kapitel und legen es (hoffentlich) zu den Akten. Ufff.

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10 Antworten zu Meilenstein: Teilprojekte “Zwangsversteigerung” und “Zwangsräumung” abgeschlossen

  1. Jörg sagt:

    Hallo Christoph.

    Vorab ein großes Lob für deinen Blog und deine Infos ( Zwangsversteigerung ) die du uns aus eigenen Erfahrungen mitteilst. Ich selbst habe nun auch eine Immobilie über eine Zwangsversteigerung ersteigert und bin auf der Suche nach einem guten Anwalt ( Zwangsräumung etc. ).

    Wärst du so lieb und teilst mir den Namen und Anschrift deines Anwaltes mit? Wie hoch sind etwa die Kosten eines Anwaltes?

    1000 Dank und viele Grüße

    Jörg

    • Christoph sagt:

      Hallo Jörg,

      vielen Dank für das Lob!
      Die Kontaktdaten habe ich dir per Mail geschickt (wenn die sonst noch ein Leser haben möchte, bitte hier schreiben oder per Mail melden).

      Zu den Kosten kann ich nicht wirklich was sagen. Außer, dass es bei 50€ für eine Erstberatung anfängt und nach oben offen ist. Das hängt zu sehr von den individuellen Umständen ab.
      Wir haben jedenfalls eher wenig bezahlt, weil wir das meiste schon selber wussten bzw. erledigen konnten.
      Eine Einschätzung wird dir ein Anwalt nach einer Erstberatung geben können.

      Dir viel Erfolg bei deinem Vorhaben!

      viele Grüße
      Christoph

  2. Elisabete sagt:

    Guten Tag,
    als erstes muss ich mich den Rest anschließen… Ein super Artikel, sehr gut erklärt und für jeden verständlich. Ich habe mit meinem Freun vor 5 Monaten eine oppelhaushälfte erstanden und warten seitdem auf den Zuschuß. Der noch Eigentümer wohnt in der Immobilie und hat einen Monat vor der Zwangsversteigerung auch noch einen Mieter dort einziehen lassen… Echt unglaublich wie dreist einige Leute sind. Der Zuschußbeschluss würde bis jetzt 4 mal verschoben denn bei jedem Gerichtstermin findet der noch Eigentümer wieder neue Methoden um den Beschluß weiter hinaus zu zögern. Erst hieß es er bekommt das Geld geliehen um die Immobilie zu behalten und vor 6 Wochen beim letzten Termin hieß es seine Exfrau möchte das Objekt kaufen für 5.000 Euro über unserem Gebot. Der Rechtspfleger sagt theoretisch kann sich das noch ewig hinziehen. Das kann doch nicht sein!!! Es liegen dort 28.000 Euro von uns, die Bank berechnet und inzwischen Nereitstellungskostem für den Kredit über die Gesamtsumme unseres Gebotes und es geht nicht voran. Wir sind Ratlos! Leider finde ich im Netz keine ähnlichen Fälle und keine Lösung… Vielleicht hat jeman Erfahrung und kann uns helfen..
    Gruß Elisabete

    • Christoph sagt:

      Hallo Elisabete,

      da habt ihr echt einen blöden Fall erwischt!
      Ich kann und darf euch aber leider keinen Tipp oder andere Hilfestellung geben. Das wäre eine u.U. eine Rechtsberatung, die ich nicht leisten darf (siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung).

      Ich kann euch nur ans Herz legen: nehmt euch einen Anwalt! Sucht euch auf jeden Fall einen, der Erfahrung mit Zwangsversteigerungen hat, denn das ist ein durchaus kniffliges Rechtsgebiet.

      Viel Erfolg für die Zukunft!

      viele Grüße
      Christoph

  3. Lohmar sagt:

    Hallo,

    danke für den tollen Blog! Kannst du mir bitte die Kontaktdaten von deinem Anwalt zukommen lassen? 🙂

    Danke sehr

    • Christoph sagt:

      Hallo “Lohmar”,

      klar doch. Ich schicke dir die Kontaktdaten per E-Mail zu!

      viele Grüße
      Christoph

  4. Sven sagt:

    Hallo Christoph,

    vielen Dank für die vielen Informationen – sehr hilfreich! Wir planen gerade eine Wohnung in Berlin zu ersteigern, die vom Eigentümer bewohnt wird.

    1. Ist es sinnvoll sich mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen oder rätst Du davon eher ab?

    2. Zum Timing hätte ich noch eine Frage: Wann sollten wir nach Deiner Erfahrung einen RA einschalten – bereits vor der Versteigerung?

    3. Ihr scheint mit Eurem Anwalt sehr zufrieden gewesen zu sein. Könntest Du mir vielleicht seine Kontaktdaten schicken?

    Viele Grüße und weiterhin viel Spaß mit Eurem Haus!

    Sven

    • Christoph sagt:

      Hallo Sven,

      viel Erfolg bei eurem Vorhaben!

      Je nach Vorwissen würde ich euch in der Tat raten, bereits vorher mit einem Anwalt zu sprechen. Es gibt viele Fallstricke, die man als Laie im ersten Moment vielleicht nicht sieht.
      Dementsprechend würde ich die Beantwortung der ersten Frage auch dem Anwalt überlassen.

      Die Kontaktdaten schicke ich dir gerne.

      viele Grüße
      Christoph

  5. Happy-ilo sagt:

    Hallo, vielen Dank für den Block.
    Wir haben selbst ein Haus in einer Teilungsversteigerung ersteigert.
    Wir hatten den Alteigentümern zweimal Frist gesetzt zur Räumung.
    Zuletzt bis zum 31.10.2016.
    Danach haben wir den Gerichtsvollzieher beauftragt.
    Dieser hat allerdings bis Januar gebraucht um überhaupt auf das Schreiben zu reagieren.
    Jetzt steht am 02.03.17 eigentlich die Zwangsräumung an.
    Die Gegenseite hat natürlich ein Rechtsmittel eingelegt.
    Und das Gericht vertritt im Moment die Auffassung dass wir einfach einen Termin zur Räumung ansetzen sollen und dann ist es gut.
    Die geforderten Artikel sind aber lange nicht das was in der Wohnung vorhanden ist.
    Was mache ich mit dem restlichen Müll? Wir haben schon mehrere Anwälte befragt.
    Aber so genau konnte mir das keiner sagen.
    Einfach Anwalt riet mir zur Räumung und dann zur Versteigerung der Hinterbliebenen Artikel.
    Es ist aber wirklich nur Müll in der Wohnunh
    Der Gerichtsvollzieher hat seinen Vorschuss schon erhalten.
    Kann das Gericht den Räumungstermin noch kippen?
    Ich möchte das die Wohnung nach dem die Alteigentümer ihren Müll abgeholt haben endlich leer geräumt wird.
    Kann ich dies verlangen?
    Was geschieht mit den restlichen Möbeln die die als Eigentümer nicht haben wollen?
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich wirklich sehr sehr freuen.
    Wir sind sehr verzweifelt.
    Es wäre schön wenn ihr das nicht ins Internet stellt.
    Da der Sohn der Alteigentümerin auch immer unterwegs ist in diversen Foren.
    Um sich dort neue Erkenntnisse zu holen.

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