Plausibilitätsprüfung des KfW-Antrags

Ein anderes Baublog brachte mich auf die Idee, unseren KfW 153-Antrag auf Plausibilität zu prüfen. Das geht online bei der KfW selber.

Also flugs den Rechner aufgerufen und unsere Werte eingeben.

Vernichtendes Ergebnis: das Verhältnis aus umbautem Raum und Grundfläche ergibt eine unplausible Geschosshöhe. Einen Schritt weiter kommt dann noch, dass die Referenzwerte für unser Haus nichtmals EnEV 2007-Niveau erreichen!

Waaaaaaaaas?!

Das würde ja bedeuten, dass wir keinen KfW-Kredit erhalten!

Bevor ich mich aber endgültig in den Hulk-Modus schalte, schaue ich mir doch erst mal die Werte genauer an. Sekunde, 650 Quadratmeter Nutzfläche sind etwas viel für das Haus. Hmm, die Außenfläche erscheint mir etwas niedrig. Also einfach mal die Werte vertauscht in den rechner geworfen und siehe da: Plausibilitätscheck ist ok!

Eine wohl formulierte Mail an das Ingenieursbüro später dann die Erkenntnis, dass die Werte tatsächlich vertauscht wurden. Was auch immer der unterzeichnende Sachverständige da geprüft hat, als er unterschrieben hat und seinen Stempel draufgedrückt hat…

Da  wir die Finanzierungsanfrage bereits abgeschickt hatten, müssen wir also den korrigierten Antrag hinterjagen. Immerhin ist es uns aufgefallen, bevor die Ablehung durch die Bank kommt.

Nervig ist trotzdem, dass dies nach dem Bauantrag bereits die zweite Unterlage eines Stommel-Zulieferers ist, die im ersten Anlauf fehlerhaft war. Das kann nicht der Qualitätsanspruch von Stommel Haus sein!
Das habe ich auch entsprechend an Stommel Haus weitergeleitet. Unser Berater hat sich auch sehr schnell für das Feedback bedankt und versprach, das Thema mit dem Firmen-Chef / -Eigentümer zu besprechen. Mal sehen, ob und was sich Stommel da an Wiedergutmachung ausdenkt und wie eine verbesserte Qualitätskontrolle aussehen kann.

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